Vereine des Breitensports werden bei der Unfallversicherung finanziell entlastet
Wer als Sportlerin beziehungsweise Sportler oder Trainerin beziehungsweise Trainer bei einem Verein des Breitensports angestellt ist, untersteht künftig erst ab einem bestimmten Jahreseinkommen der obligatorischen Unfallversicherung. Ziel ist eine finanzielle Entlastung der Vereine des Breitensports. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. November 2023 die Änderung der Verordnung über die Unfallversicherung (UVV) verabschiedet. Die Änderung tritt am 1. Juli 2024 in Kraft.