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MitteilungVeröffentlicht am 25. Januar 2023

Schutz vor Gewalt im Sport: Bundesrat schafft verbindliche Vorgaben für ethisches Verhalten

Magglingen/Macolin — Der Bundesrat stärkt den Schutz insbesondere von jungen Athletinnen und Athleten vor Gewalt, Diskriminierung und psychischen Persönlichkeitsverletzungen. In Zukunft hängen Finanzhilfen an Sportorganisationen von deren Anstrengungen zugunsten des fairen und sicheren Sports ab. Das Massnahmenpaket umfasst auch die Verankerung einer unabhängigen nationalen Melde- und einer Disziplinarstelle. Der Bundesrat hat die entsprechenden Verordnungsänderungen in seiner Sitzung vom 25. Januar 2023 beschlossen und auf den 1. März 2023 in Kraft gesetzt. Sie ist Teil des Projekts «Ethik im Schweizer Sport», das Bundesrätin Viola Amherd im November 2021 angekündigt hatte.

Viola Amherd an Pressekonferenz zu Ethik im Sport

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