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Veröffentlicht am 20. September 2024

Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung

Jede Person hat das Recht, amtliche Dokumente der Bundesverwaltung einsehen zu können, ohne ein besonderes Interesse nachweisen zu müssen. Hierbei gelten die Rahmenbedingungen des Öffentlichkeitsgesetzes.

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