Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung
Jede Person hat das Recht, amtliche Dokumente der Bundesverwaltung einsehen zu können, ohne ein besonderes Interesse nachweisen zu müssen. Hierbei gelten die Rahmenbedingungen des Öffentlichkeitsgesetzes.
Bundesamt für Sport BASPO
Kommunikation
Hauptstrasse 247
2532 Magglingen
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