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Veröffentlicht am 17. August 2023

Gesetz über Risikoaktivitäten

Risikoaktivitäten an Flüssen und Bächen unterstehen dem Risikoaktivitätengesetz. Gesetzliche Vorschriften müssen eingehalten werden.

Verzeichnis der Bewilligungen

Verzeichnis der Personen und Betriebe, die über eine Bewilligung zur gewerbsmässigen Ausübung einer Risikoaktivität (z.B. Canyoning, River-Rafting, Bungee-Jumping) verfügen.

Zertifizierung von Betrieben

Für das gewerbsmässige Anbieten von Canyoning, Riverrafting und Wildwasserfahrten auf Fliessgewässern ab dem Schwierigkeitsgrad Wildwasser III sowie Bungee-Jumping benötigen Betriebe eine Bewilligung gemäss der Risikoaktivitätengesetzgebung.

Gesetzliche Grundlagen der Risikoaktivitäten

Rechtliche Grundlagen zur Ausübung von Risikosportarten (Canyoning, River-Rafting, Bungee-Jumping). Die Aktivitäten unterstehen Bewilligungspflicht.

Merkblätter und Links

Merkblätter und Links zu Risikoaktivitäten

FAQ Risikoaktivitäten

Sie können z.B. auf Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) hinweisen, die Sie dann auf Ihrer Webseite publizieren. Sollten Sie keinen Internetauftritt haben, dann können Sie Gästen, die das verlangen, einen entsprechenden schriftlichen Hinweis zukommen lassen. Wir empfehlen Ihnen der Einfachheit halber, AGB zu formulieren, in denen auch die Versicherung angesprochen ist. Diese gelten dann für sämtliche Aktivitäten, die Sie mit Gästen unternehmen.

Bundesamt für Sport BASPO

Vollzug Risikoaktivitätengesetzgebung
Stefanie Schafroth-Mägert
Hauptstrasse 247
2532 Magglingen