Auftrag des Innovationslabors
Gemäss Art. 1 des Sportförderungsgesetzes strebt der Bund die Steigerung der Sport- und Bewegungsaktivitäten auf allen Altersstufen an. Damit will er die körperliche Leistungsfähigkeit, die Gesundheit der Bevölkerung, die ganzheitliche Bildung und den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern.
Bundesamt für Sport BASPO
Innovationslabor lab7x1
Christoph Conz
Hauptstrasse 247
2532 Magglingen
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